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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Veröffentlichungen im Internetportal Geldauflagenliste.de gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG, Berlin (nachfolgend Pro Bono Fundraising genannt).
§ 1 Geltungsbereich
Die Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG betreibt einen datenbankgestützten Onlinedienst im Internet. Gemeinnützige Einrichtungen können hier einen Eintrag ihrer Körperschaft in der Internetdatenbank Geldauflagenliste.de bestellen.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Pro Bono nicht an, es sei denn, Pro Bono Fundraising hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung
Soweit der Veröffentlichungsauftrag nicht schriftlich erteilt wird, kommt ein Vertrag über die Veröffentlichung des Eintrags durch Übersendung des durch die gemeinnützige Einrichtung ausgefüllten Auftragsformulars über das Internet und die durch die Bestätigungs-E-Mail von Pro Bono Fundraising an die Einrichtung zustande.
Bei Beauftragung eines kostenlosen Basiseintrages erhält die Einrichtung eine Bestätigungs-E-Mail über den Auftrag und nach erfolgter Überprüfung des Eintrages eine Information per E-Mail über die Freischaltung des vorgenommen Eintrages.
Bei Beauftragung eines kostenpflichtigen Plus-Eintrages erhält die Einrichtung eine Bestätigungs-E-Mail sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung und Rechnung an die angegebene Postanschrift. Nach erfolgter Überprüfung des Eintrages erhält der Besteller zunächst eine Information über die Freischaltung der Daten des Basis-Bereichs (Name und Adresse der Einrichtung und Geldauflagenkonto). Sobald die Zahlung der Rechnung eingegangen ist, wird der komplette Plus-Eintrag frei geschaltet (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Logo, Kurztext, Verlinkung mit Internetauftritt der Einrichtung)
Der Vertrag über einen Plus-Eintrag gilt für jeweils 12 Monate. Der Besteller hat das Recht, seinen bezahlten Plus-Eintrag 4 Wochen vor Ablauf des Vertragsverhältnisses zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung oder Stornierung des Plus-Eintrags verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.
§ 3 Freischaltung
Pro Bono Fundraising behält sich vor, Einträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Betreiber unzumutbar ist.
§ 4 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte für Einträge auf der Internetseite Geldauflagenliste.de für 12 Monate im Voraus zu bezahlen. Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zu begleichen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Pro Bono Fundraising berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Darüber hinaus ist Pro Bono Fundraising bei Zahlungsverzug berechtigt, den Eintrag oder Teile des Dienstes bis zum Zahlungseingang zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Pro Bono Fundraising anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Haftung
Der Besteller haftet für den Inhalt seiner Einträge auf der Internetseite Geldauflagenliste.de, sowie den Inhalt oder verfolgtem Zweck seines Eintrags und der Internetseiten, auf die in seinem Eintrag verwiesen (weitergeleitet) wird. Der Besteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seines Eintrags und der Internetseiten auf die in seinem Eintrag verwiesen (weitergeleitet) wird, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
§ 7 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Pro Bono Fundraising haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Pro Bono Fundraising nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Pro Bono Fundraising ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern Pro Bono Fundraising fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungspflicht beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 14 BGB ist, sonst 12 Monate.
§ 8 Datenschutz
Die im Rahmen der Bestellung notwendigen Daten (z. B. Namen, Adressen, Kontodaten) werden zum Zwecke der Auftragsbearbeitung erhoben und gespeichert. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen durch die Pro Bono Fundraising unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Pro Bono Fundraising. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Pro Bono Fundraising. Soweit Ansprüche der Pro Bono Fundraising nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Pro Bono Fundraising vereinbart.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.